Die Cloud ist im Moment in aller Munde. Sicher ist sie eine schöne und bequeme Sache, nur wie das mit bequemen Sachen nun mal so ist, haben sie oft den berühmten Haken. Es verwundert sicher keinen wo dieser versteckt ist, nämlich in den AGB’s oder Nutzungsbedingungen. Der Originaltext bei der iCloud von Apple lautet:
Zugriff auf Ihr Konto und Ihre Inhalte
Apple behält sich das Recht vor, Schritte einzuleiten, die Apple für vernünftigerweise erforderlich oder angemessen erachtet, um die Einhaltung aller Teile dieser Vereinbarung durchzusetzen und/oder zu überprüfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple, ohne Ihnen gegenüber zu haften, auf Ihre Kontoinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Zugriff, eine solche Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung angemessenerweise notwendig ist, um: …
Link zur vollständigen Version
(Linksetzung: 05.04.2012)
Also heißt es im Prinzip Apple darf alles machen, mit Ihren Daten. Ich habe sonst keine andere Erklärung für Schreibweisen wie „vernünftigerweise erforderlich oder angemessen“. Laut meiner Interpretation des Bundesdatenschutzgesetzes sollte die Einschätzung allein dem Betroffenen vorbehalten sein. Der Knackpunkt ist aber, dass es mit einer vernünftigen Verschlüsslung unmöglich sein sollte, diesen Punkt der AGB’s umsetzen. Also kann man daraus ableiten, dass die Daten nur vielleicht verschlüsselt werden und wenn dann hat Apple einen Hauptschlüssel. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Verschlüsselung.