Ich habe diese Woche nicht schlecht gestaunt, als ich früh im Radio diesen Satz (sinngemäß) gehört habe. Hit-Radio-RTL bietet seinen Hörern wieder mal was Neues an.
(Quelle: Hit Radio RTL, 10.03.2013)
Das klingt doch super, oder? Natürlich hat es einen komischen Beigeschmack, wenn ich so frage. Dieser ist wie so oft in den AGB’s oder auch Teilnahmebedingungen zu finden und das gleich zweifach.
(Quelle: Hit Radio RTL, 10.03.2013)
Man muss einen Endgeltnachweis schicken. Jeden dürfte zumindest im Ansatz bewusst sein, was alles da drauf steht:
- Krankenkasse
- SV-Nummer
- Bankverbindungen
Das sind laut BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Sozialdaten und diese unterliegen einen besonderem Schutzintresse. Damit noch nicht genug, man muss auch zustimmen, dass das Gehalt veröffentlich wird.
(Quelle: Hit Radio RTL, 10.03.2013)
Ansich ist das alles kein Problem, es wird nach beiderseitigem Einverstädnis zwischen zwei Parteien ein Vertrag geschlossen. Nur wer denkt immer an alle Konsequenzen? Der Gehaltsnachweis ist ein kleiner Lebenslauf, da hier neben den oben genannten Sachen auch noch andere Dinge zu finden sind, wie zum Beispiel eventuelle Altersvorsorgen und die Länge der Betriebszugehörigkeit.
Was noch zu prüfen wäre, ist die Veröffentlichung des Gehalts. Jeden sollte ein Absatz aus seinem Arbeitsvertrag bewusst sein: „…über das Gehalt zu schweigen.“. Dieser gilt sicher nicht für Arbeitskollegen, laut Rechtssprechung des LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil, LS: 10.03.2013), jedoch ist fraglich ob dieses Urteil auch diesen Fall abdeckt.
Was ich bemängeln möchte, ist die lückenhafte Aufklärung der Teilnehmer. Den Link zu dieser Aktion setze ich natürlich nicht. Wer möchte, kann gern danach suchen.