Das wichtigste Hilfsmittel für uns beim Thema Datenschutz ist der gesunde Menschenverstand. Ein vor kurzen vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil bietet mir die Gelegenheit ein paar Worte zu dem Thema zu verlieren.
Link zum Artikel des BGH
(Linksetzung: 12.03.2013)
Jammern können wir immer schnell und mit einer unerschütterlichen Entschlossenheit – keinem geht es so schlecht wie mir. Natürlich trifft diese Aussage nicht auf jeden zu, aber immer wieder doch auf Einzelfälle.
Was ist passiert?
Ein Bankkunde, welcher schon seit mehreren Jahren das Onlinebanking nutzt, ist auf eine präparierte Seite hereingefallen. Das ist nichts Ungewöhnliches und kann durchaus jedem passieren. Diese so genannten Phishing-Attacken finden wir immer wieder im Postfach und sie werden immer besser. Nur wenn diese Seite zehn (10) TAN-Nummern in Reihenfolge abfragt, sollte man stutzig werden. In der Regel werden die TAN’s nur für Transaktionen benötigt und dann auch nur eine pro Aktion. Es ist völlig ausgeschlossen, dass mehr als eine TAN am Stück abgefragt wird.
Einfach mal den gesunden Menschenverstand benutzen und auch einmal etwas hinterfragen.