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Nun ja, wir alle kennen den Realitätsgehalt in Werbungen. In sofern ist man selten überrascht, wenn es anders kommt. Bei Werbematerialien bin ich der Meinung, dass diese ein gewisse Anonymität haben und dadurch auch kritisch bewertet werden sollten. Nur bei Personen (z.B. Maklern) hege ich immer die Hoffnung, dass sie als Menschen nicht vergessen, dass schlechte Sachen auch einmal sie treffen können. Leider habe ich oft nicht das Gefühl, dass es ihnen bewusst ist.

An dieser Stelle wieder ein deutlicher Hinweis auf die beworbene Objektklasse.

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Quelle: Webeprospekt der Makler-Firma

Es handelt sich um einen Mietpreis der über dem Dresdner Mietspiegel in dieser Gegend mit beworbener Ausstattung liegt. Am Schwersten wiegt jetzt jedoch der Teil „Meine Freiheit“. Angesichts des ersten Monats klingt dieser nicht mehr nur ironisch, sondern sarkastisch. Eine Freiheit gibt es für Mieter auf einer Baustelle, wenn überhaupt nur eingeschränkt. Wenn man dazu noch ein Behinderter ist, sieht es noch schlechter aus.

Ich bin der Meinung, dass man dieses Objekt nicht mit barrierefrei bewerben darf.

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Quelle: Webseite des Prager Carrée (27.11.2016)

„Dazu zählen der barrierefrei Zugang“ Um von einem solchen sprechen zu können müssen, meines Wissens nach, baurechtliche Anforderungen vorhanden sein. Ein Punkt sind zum Beispiel Bewegungsflächen. Für einen Rollstuhlfahrer (ohne Begegnungsflächen) sind schon breits im Eingangsbereich nicht die ausreichenden Maße vorhanden, zusätzlich dem hohen Absturzrisiko beim Briefkastenzugriff. Für Rollstuhlfahrer ist dieser lebensgefährlich. Weiter geht es mit den Fluren, welche mitunter dreihüftig sind, also drei Wohnungstüren in einem Quadrat.